Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Lieferungen und Verkäufe und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: Verkaufsbedingungen). Individuelle, von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen, gelten nur, wenn sie von der Firma schriftlich und ausdrücklich bestätigt werden.
Preise | Alle Preise sind exkl. 7.7 % MWSt. Preisänderungen sind ausdrücklich vorbehalten |
Bestellung | Um Verwechslungen zu vermeiden, bitten wir Sie, bei jeder Bestellung unsere Artikelnummer anzugeben. Bei Kleinbestellungen unter Sfr. 100.-- wird ein Zuschlag erhoben. |
Ausführung | Sämtliche mit STOWA bezeichneten Artikel sind Eigenfabrikate, die bei uns entwickelt wurden und die wir selbst herstellen oder die wir nach unseren Plänen produzieren lassen. |
Termine | Die vereinbarten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Nichteinhaltung begründen keinerlei Ersatzansprüche. |
Versand | Lieferung ab Werk (Frankolieferung mit Frachtverrechnung). Die Ware reist auf die Gefahr des Empfängers. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen abgeschlossen. Transportschäden sind bei Empfang bahn- oder postamtliche feststellen zu lassen. |
Verpackung | Wird zu Selbstkosten verrechnet |
Zahlung | Innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Grossgeräte nach Vereinbarung. Bei Privatpersonen Auslieferung nur per Vorauskasse. |
Reklamationen | Reklamationen sind uns innert 8 Tagen nach Lieferdatum anzubringen. |
Rücksendungen | Katalogartikel können nur in fabrikneuem Zustand und nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen werden. Die daraus entstehenden Kosten werden bei Gutschrift in Abzug gebracht. Spezialanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. |
Garantie | Wir leisten eine allgemeine Garantie für fehlerfreies Material und einwandfreie Ausführung. Wir lehnen jede weitere Haftung ab, insbesondere für Schäden, die durch höhere Gewalt, unsachgemässe Handhabung, Verschulden des Bestellers oder Dritter etc. entstehen. |
Gerichtsstand | Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Rothrist. |
Vereinbarungen | Durch die Auftragserteilung erklärt der Besteller das Einverständnis mit diesen Bedingungen. Anderslautende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. |